Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, ist eine EG-Verordnung zur Kontrolle von Anlagen, welche bestimmte treibhausfördernde Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) enthalten. Sie gilt ab dem 1. Januar 2015.
Die Verordnung regelt, dass Klimaanlagen, Kühlgeräte und Wärmepumpen mit bestimmten Gasen und bestimmter Füllmenge in regelmäßigen Abständen auf ihre Dichtigkeit geprüft werden müssen und dies dokumentiert und protokolliert werden muss.
Die Anforderungen sind abhängig von der Art des eingesetzten Kältemittels, genauer deren CO2- Äquivalente, sowie den Füllmengen der einzelnen Anlagen.
In der Regel müssen kleinere Anlagen jährliche und große bzw. alte Anlagen halb- oder sogar vierteljährlich überprüft werden.
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Bei nicht einhalten der regelmäßigen Prüfungen drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.